Auf der folgenden Seite informieren wir Sie über die uns bekannte aktuelle Situation mit Corona und den Restriktionen von Seiten der Behörden. Die Lage ist äußerst dynamisch und wir sind bemüht, diese Seite bei Neuerungen sofort zu aktualisieren. Trotzdem kann keine Gewähr gegeben werden, das die Informationen auf dieser Seite "up to date" sind. Maßgebend sind die Veröffentlichungen der Behörden und Ministerien.
Die Regelungen wurden im Umgang mit COVID-19 bei der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen.
Den gesamten Beschluss vom 28. Oktober 2020 können Sie hier nachlesen.
Eine kurze Übersicht der aktuellen tourismusrelevanten Informationen der neuen Beschlüsse finden Sie hier:
· Die genannten zusätzlichen Maßnahmen treten ab dem 02. November deutschlandweit in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Mittlerweile ist die Verlängerung bis Ende Januar 2021 geplant
· Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Auf der folgenden Seite informiert das RKI (Bundesministerium für Gesundheit) über ausgewiesene internationale Risikogebiete
Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tagen vor Einreise.
Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts).
Merkblatt für Einreisende aus dem Ausland aus Risikogebiete vom Bundesministerium für Gesundheit:
Deutsch - Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2
English - Rules for incoming passengers to Germany in connection with Coronavirus SARS-CoV-2
Für Einreisende aus dem Ausland gilt in Hessen folgende Regelung: Webseite Land Hessen
Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar
Wenn Sie nachweisen können, sich nicht mit Covid-19 infiziert zu haben, ist in den meisten Bundesländern keine Quarantäne erforderlich. In bestimmten Bundesländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.
Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat mit vergleichbarem Qualitätsstandard vorgenommen worden sein.
Alternativ kann der Test nach Einreise
Der Test ist für Reisende aus Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos und kann zum Beispiel an Flughäfen erfolgen. Das Testergebnis muss - unabhängig davon, ob die Testung vor oder nach Einreise erfolgte - für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werde. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.
Nächstgelegener Testort von Hotel Spessart:
Flughafen Frankfurt
Webseite: https://corona.centogene.com/
Adresse: Das Testzentrum befindet sich zwischen Terminal 1 und Fernbahnhof, genauer im AIRRAIL Center im Übergang zum ICE-Bahnhof. Das Testzentrum ist am Flughafen ausgeschildert.
Ab dem 8. November 2020 ist eine „Frei-Testung“ mit einem negativen Corona-Test erst ab dem fünften Tag möglich. Bis dahin müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.
Wichtig:
Die Ausnahmen gelten nur soweit die dort bezeichneten Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert
Koch-Instituts hinweisen.
Das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfall abweichende Anordnungen treffen.
Quelle: 24.10.2020 https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende
on the following page the rki provide selected information to covid19 in Germany
Der Landkreis MKK, wo auch Bad Orb dazu gehört, hat die Warnstufe 4 erreicht, weshalb 2 Allgemeinverfügungen der hiesigen Landkreis-Behörde zu Sperrzeiten und Kontaktbeschränkung erlassen wurden.
Für die Übernachtung im Hotel Spessart haben diese Allgemeinverfügungen keine verschärfende Auswirkungen.
Rechtsgrundlagen: Aktuelle Rechtsgrundlagen für Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die folgende Infos haben keine Relevanz zu Ihrer Buchung im Hotel Spessart.
HIER finden Sie die vom RKI offiziell aktuell veröffentlichten Corona-Fallzahlen nach Landkreisen. Risiko-Landkreise sind tief-rot hinterlegt!
Mit Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Landkreis können Sie auf darfichrein.de prüfen, ob der veröffentlichte 7-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner unter 50 liegt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) erfasst bundesweit die an das RKI übermittelten Daten zu bestätigten CoVID-19-Fällen. Wird in einem einem Landkreis die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten, wird von Risiko-Landkreisen gesprochen.
Hessen hat am 08.07.2020 ein landesweites Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Damit sollen lokal begrenzte Schutzmaßnahmen anordbar sein und ist für lokale Behörden von Bedeutung.
Sofern in Landkreisen, kreisfreien Städten, Städten oder Orten mit zentralörtlicher Funktion vermehrt Neuinfektionen auftreten, können auf Grundlage der täglichen Meldezahlen zum Infektionsgeschehen (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einer Region) weitere Beschränkungen gelten.
Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen kann das Beschränkungskonzept nur die betroffene Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen regionale oder überregionale allgemeine Beschränkungen eingeführt werden.
Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:
Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.
Quelle vom 19.10.2020: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-corona-regeln-vorgestellt
Im Eskalationskonzept des Landes Hessens werden die einzelnen Warnstufen definiert und die erforderlichen Maßnahmen aufgeschlüsselt. Ab der Warnstufe Orange können vom Landkreis Einschränkungen für das Beherbergunsgewerbe beschlossen werden. Eventuelle Beschlüsse werden dann mehr und weniger "intuitiv" erlassen und umgesetzt und sind deshalb nicht vorhersagbar.
Planunsstab CoVID-19 - Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ist ab Warnstufe 3 (orange) und bei landesübergreifende "Infektionsgeschehen" eingebunden und ab Warnstufe 5 (tiefrot) im "Lead"