Das Land Hessen hat eine Verordnung erlassen, die die Beherbergungsaufnahme aus "Risiko-Landkreise" außerhalb Hessens, bis auf bestimmte Ausnahmen, untersagt (Beherbergungsverbot). Ausnahmen, gerade beachtenswert für berufsbedingte und familiäre Anreisen, sind unten unter Eingrenzungen im Absatz "Hessische Regelung" aufgeführt.
laut Pressemeldungen vom 16.10.2020 wurde von der Staatskanzlei angekündigt, das die Abschaffung des Beherbergungsverbots für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots auf der Tagesordnung für eine Sitzung des Corona-Kabinetts am kommenden Montag (19.10.2020) steht.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) erfasst bundesweit die an das RKI übermittelten Daten zu bestätigten CoVID-19-Fällen. Wird in einem einem Landkreis die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten, wird von Risiko-Landkreisen gesprochen.
HIER finden Sie die vom RKI offiziell aktuell veröffentlichten Corona-Fallzahlen nach Landkreisen. Risiko-Landkreise sind tief-rot hinterlegt!
Mit Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Landkreis können Sie auf darfichrein.de prüfen, ob der veröffentlichte 7-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner unter 50 liegt.
Sofern alles positiv, jedoch unter Einschränkungen "Einschränkungen möglich" steht, so können Sie das ignorieren. Das bezieht sich auf eventuelle lokale Erlasse für Anreisen in das eingegebene PLZ-Gebiet.
Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung §4 (3)
Aktuell gilt: Übernachtungsbetriebe dürfen keine Personen aufnehmen, die aus einem
Gebiet außerhalb Hessens !!! anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die
Zahl der Neuinfektionen mit dem SARSCoV2Virus nach den Feststellungen des Robert Koch Instituts höher als 50 je 100000 Einwohnern liegt.
Eingrenzungen:
Hessen hat am 08.07.2020 ein landesweites Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Damit sollen lokal begrenzte Schutzmaßnahmen anordbar sein und ist für lokale Behörden von Bedeutung.
Sofern in Landkreisen, kreisfreien Städten, Städten oder Orten mit zentralörtlicher Funktion vermehrt Neuinfektionen auftreten, können auf Grundlage der täglichen Meldezahlen zum Infektionsgeschehen (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einer Region) weitere Beschränkungen gelten.
Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen kann das Beschränkungskonzept nur die betroffene Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen regionale oder überregionale allgemeine Beschränkungen eingeführt werden.
Im Eskalationskonzept des Landes Hessens werden die einzelnen Warnstufen definiert und die erforderlichen Maßnahmen aufgeschlüsselt. Ab der Warnstufe Orange können vom Landkreis Einschränkungen für das Beherbergunsgewerbe beschlossen werden. Eventuelle Beschlüsse werden dann mehr und weniger "intuitiv" erlassen und umgesetzt und sind deshalb nicht vorhersagbar.
Planunsstab CoVID-19 - Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ist ab Warnstufe 3 (orange) und bei landesübergreifende "Infektionsgeschehen" eingebunden und ab Warnstufe 5 (tiefrot) im "Lead"
Das Hotel Spessart ist mit einer kurzfristigen kostenlosen Stornierung einverstanden, wenn das hessische Beherbergungsverbot 1-2 Tage vor Anreise zum greifen kam. Bitte unterstützen Sie uns bei der Schadensminimierung und teilen Sie uns Ihre Nichtanreise so bald wie möglich telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular mit.